AGB

Der Warenhandel und das Abschließen von Verträgen über das Internet erlangt immer mehr an Bedeutung. Wer einen Onlineshop betreiben möchte oder Dienstleistungen über das Internet anbieten möchte, sollte die Vertragsbedingungen – die ordnungsgemäßen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – auf verständlicher Art und Weise für seine Kunden vorhalten. Obwohl kein Unternehmer verpflichtet ist, AGB aufzustellen, empfiehlt es sich trotzdem AGB festzulegen um die eigene Rechtssicherheit im elektronischen Rechtsverkehr zu gewährleisten. Ein Online-Business Betreiber kann mit vollständigen Informationen und entsprechenden Formulierungen dafür sorgen, dass seine Kunden bei der Geschäftsabwicklung mit ihm ausreichend informiert sind. Falsche Angaben in den AGB einer Website oder eines Onlineshops können Abmahnungen und hohe Kosten zur Folge haben. Durch richtige und vollständige AGB entsteht die Möglichkeit den gesetzlichen Rahmen voll auszuschöpfen.


Selbstverständlich variieren die AGB je nach Art des Unternehmens, der Art des Geschäftsangebots und den gesetzlichen Anforderungen in dem gewählten Markt. Es ist auf jeden Fall eine gute Idee, einen Rechtsberater oder Rechtsexperten zu konsultieren, bevor verbindliche AGB auf einer Website veröffentlicht werden. Um den Einstieg zu erleichtern, kann man die üblichen, sogenannten “AGB-Generator”, die man im Internet findet, zu Rate zu ziehen. Wichtig ist jedoch, dass der Generator an den Markt angepasst ist und die Tatsache, dass eine individuelle Rechtsberatung nicht umfassend und seriös durch ein automatisches Tool ersetzt werden kann.

AGBs Sommercamp 2024


 
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungsausschlusserklärung für das Fußball Ferien Camp vom 22.07. - 26.07.2024
der HashtagOne Torwartschule, das unter der Leitung von Nico Pellatz
(nachfolgend „ Veranstalter“ genannt)
auf dem Sportplatz des Berliner SC, Hubertusallee 50,14193 Berlin, stattfindet.
 
Die folgende Haftungsausschlusserklärung regelt die rechtlichen Bedingungen für die Teilnahme am Fußball Ferien Camp. Kinder ab 5 Jahre sind teilnahmeberechtigt. Für den Vertragsabschluss und alle Leistungen des Feriencamp-Veranstalters (Nico Pellatz) gelten die nachstehenden Bedingungen. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Alle Vereinbarungen, Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung und die Änderung des Schriftformerfordernisses.
 
1 Allgemeiner Haftungsausschluss/Haftung auf Schadensersatz
Alle Teilnehmer am Fußball Ferien Camp erklären sich damit einverstanden, dass sie auf eigenes Risiko teilnehmen. Das Camp und seine Veranstalter übernehmen keine Haftung für Verletzungen, Unfälle, Verlust oder Beschädigung von persönlichem Eigentum während der Camp-Dauer.
 
1.1 Der Veranstalter haftet NICHT für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
1.2 Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters wegen Pflichtverletzungen und die außervertragliche Haftung, einschließlich der Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für grobes Verschulden der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen ist hierbei ausgeschlossen, ebenso sollte es sich um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handeln. In diesem Fall haftet der Veranstalter auch bei einfacher Fahrlässigkeit nicht.
1.3 Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung der Veranstalter bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
1.4 Verletzungen und Erkrankungen sowie eventuelle Folgeschäden sind durch die private Kranken- und bzw. die Unfallversicherung der Erziehungsberechtigten direkt abzusichern und keine Pflicht der Veranstalters.
1.5 Eine weitergehende Haftung des Veranstalters ist unabhängig von ihrem Rechtsgrund ausgeschlossen.
1.6 Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten entsprechend für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe des § 284 BGB.
1.7 Gegen den Veranstalter gerichtete Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind nicht möglich.
1.8 Mit den vorstehenden Regelungen ist eine Beweislastumkehr zum Nachteil der Teilnehmer nicht verbunden.
 
2. Zustimmung zur Teilnahme/Anmeldung zum Fußballcamp bzw. Rücktritt von der Teilnahme
Durch die Anmeldung auf der Website, per Mail oder anderer Schriftform beim Veranstalter und des ausgefüllten Anmeldeformulars zum Feriencamp und dem Zahlungseingang ist der Teilnehmer zur Teilnahme an diesem Fußballcamp zu den vom Veranstalter festgelegten Zeiten und festgelegten Orten berechtigt.
2.1 Der Veranstalter behält sich aufgrund der begrenzten Teilnehmerkapazitäten vor, einzelne Anmeldungen zurückzuweisen. Sollte eine Zahlung bereits erfolgt sein, muss diese sofort an den Kunden zurücküberwiesen werden.
2.2 Wird die Mindestanzahl von 20 Teilnehmern nicht erreicht, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Veranstaltung bis zu 3 Tage vor Beginn abzusagen. Die bereits entrichteten Anmelde- und Teilnahmegebühren werden vollständig zurückerstattet. 
2.3 Bei schriftlichen Rücktritt von der Teilnahme des Fußballcamps werden bis 14 Tage vor Beginn 75 % des Teilnahmebetrages fällig, ansonsten der vollständige Betrag. Bei Rücküberweisung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,- Euro fällig. Jeder Teilnehmer oder sein gesetzlicher Vertreter muss vor Beginn des Camps die Allgemeine Geschäftsbedingungen unterzeichnen. Durch die Unterzeichnung erklärt der Teilnehmer, dass er die Risiken, die mit der Teilnahme am Camp verbunden sind, verstanden hat und dass er die volle Verantwortung für sein eigenes Wohlergehen während des Camps trägt.

3 Medizinische Versorgung
Die Veranstalter des Camps sind berechtigt, im Notfall medizinische Maßnahmen zu ergreifen und medizinische Fachkräfte zu kontaktieren, falls dies erforderlich sein sollte. Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmer oder ihrer gesetzlichen Vertreter, über bestehende medizinische Bedingungen, Allergien oder andere relevante Informationen zu informieren, die für die medizinische Versorgung während des Camps relevant sein könnten.
 
4 Verhalten der Teilnehmer
Alle Teilnehmer werden ermutigt, sich angemessen und respektvoll zu verhalten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die gegen die Regeln verstoßen oder andere gefährden, von der weiteren Teilnahme am Camp auszuschließen. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Camp-Gebühren.
 
5 Persönliches Eigentum Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichem Eigentum der Teilnehmer während des Camps. Es wird den Teilnehmern empfohlen, keine wertvollen Gegenstände mitzubringen und persönliche Gegenstände stets im Auge zu behalten.
 
6 Fotografie und Videografie
Während des Camps können Fotos oder Videos zu Werbezwecken aufgenommen werden. Durch die Teilnahme am Camp erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass solche Aufnahmen ohne vorherige Zustimmung für Werbezwecke verwendet werden dürfen.
 
7 Änderungen des Programms Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, Änderungen am Camp-Programm vorzunehmen, falls dies aus organisatorischen Gründen oder aufgrund unvorhergesehener Umstände notwendig sein sollte. Die Teilnehmer werden rechtzeitig über solche Änderungen informiert.
7.1 Höhere Gewalt, Unvorhergesehene, außergewöhnliche, vom Veranstalter nicht zu vertretende Ereignisse wie Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen oder sonstige Fälle höherer Gewalt, gleich ob diese Ereignisse beim Veranstalter oder etwaigen Vorlieferanten auftreten, befreien den Veranstalter aus dem jeweiligen Vertrag; dazu gehören auch Hindernisse vorübergehender Natur, allerdings nur für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Wird durch derartige Ereignisse die Durchführung des Fußballcamps nachträglich unmöglich oder unzumutbar, ist nur der Veranstalter(Nico Pellatz) zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Eine Erstattung der Campgebühr an den Teilnehmer ist dabei ausgeschlossen. Allerdings hat der Veranstalter die Möglichkeit, dem Teilnehmer einen Gutschein für den Regelbetrieb der Torwartschule zur Verfügung zu stellen.

8. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, oder ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine Regelung zu finden, die der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt.
8.1 Der Veranstalter ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten der Teilnehmer nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern.
 
 
 
Mit der Unterschrift akzeptiert der Camp-Teilnehmer die Allgemeine Geschäftsbedingungen. 
 
 
 
 
 
 
___________________________________________ Ort-Datum-Unterschrift Teilnehmer 
 
 
___________________________________________ Ort-Datum-Unterschrift Veranstalter